Neues zu Corona

24. September 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

es gibt weitere Verschärfungen der Coronaregeln für die Stadt Remscheid für die Zeit bis zu den Herbstferien:

a.     Klausuren müssen ab sofort auch dann mit Schutzmasken geschrieben werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Wir werden diese Regel schon bei den Klausuren am Freitag, dem 25.09.2020, umsetzen müssen, die dienstliche Anweisung dazu kam von der Bezirksregierung Düsseldorf.

b.     Die Sporthallen dürfen bis auf Weiteres weder für den Sportunterricht noch zum Umkleiden benutzt werden, da sie für die Schulen als Gebäude vollständig gesperrt sind. Daher entfällt leider auch die eigentlich aus meiner Sicht gute Idee der Fachkonferenz Sport, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der Halle umziehen und dann zum Sport auf den Jahnplatz gehen können. Der Sportunterricht muss daher bis zur Aufhebung der neuen Coronaregeln unter sehr eingeschränkten Bedingungen stattfinden.

c.      Die Maskenpflicht gilt auch im Besonderen für sämtliche Aufenthaltsbereiche der Schule. Hier sind vor allem die Cafeteria, die Mensa, die Flure des Schulgebäudes, der Schulhof und der Steinkreis zu nennen. An allen diesen Stellen muss ebenfalls eine Schutzmaske getragen werden, vor allem, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten wird. Ich bitte vor allem die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II eindringlich, sich an diese Regeln zu halten.

Geschrieben von Thomas Giebisch

(23.09.2020) Der Krisenstab der Stadt Remscheid hat soeben aufgrund der hohen Infektionszahlen in Remscheid die Verordnung zum Tragen einer Maske während der Unterrichtszeit wieder in Kraft gesetzt. Weiterhin gilt die Maskenpflicht auch auf dem gesamten weiteren Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auch auf die verschärften Versammlungsregeln außerhalb des Schulgeländes hin. Die Mitteilung des Krisenstabs finden Sie hier im Wortlaut:

Liebe Schulleitungen der weiterführenden Schulen, wie versprochen unterrichte ich Sie über die für Sie wichtigen neuen Entscheidungen aus dem Krisenstab. Die Entscheidungen aus dem Krisenstab sind mit Vertretern des LZG NRW, des MAGS NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt worden. Hier die für Sie wichtigste Entscheidung:

Maskenpflicht im Unterricht

An allen weiterführenden Schulen [Remscheids] wird die Maskenpflicht auch im Unterricht wieder verpflichtend eingeführt – überall, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Schülern nicht eingehalten werden kann. Die Regelung ist deckungsgleich zu der Regelung, die zu Beginn des Schuljahres in ganz Nordrhein-Westfalen gegolten hat. Mit Blick auf das lokale Infektionsgeschehen und dem unbedingten Willen – auch auf Landes- und Bundesebene – Bildungs- und Betreuungsangebote aufrecht zu erhalten – wird diese Maßnahme für zwingend erforderlich gehalten.

Weiterhin wird die Kontaktbeschränkung der Coronaschutzverordnung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum auf maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei häuslichen Gemeinschaften reduziert. Diese und weitere Maßnahmen werden kurzfristig per Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid geregelt. Die Verfügung wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages ergehen und soll eine Gültigkeit von zunächst 14 Tagen haben. Abschließend möchte ich Sie bitten, das Einhalten der Coronaregeln – insbesondere aufgrund der dramatischen Situation in Remscheid – auch vor der Schule und auf dem Pausenhof sicherzustellen.  Bitte gehen Sie mit gutem Beispiel voran und tragen selbst eine Maske inner- und außerhalb der Schule. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei haben angekündigt, im Rahmen der personellen Möglichkeiten gezielt bei Verstößen gegen die Coronavorschriften tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Arndt Liesenfeld, Fachdienstleiter, Stadt Remscheid, FD 2.40 – Fachdienst Schule und Bildung

Geschrieben von Thomas Giebisch

(08.09.2020) Gerade jetzt zum Start in den Herbst steigt generell das Infektionsrisiko für Sie und für Ihre Kinder. Deshalb wird Ihr Kind auch mit anderen Krankheitserregern in Berührung kommen, die eine Erkältung oder eine Grippe auslösen können. Das Schulministerium hat ein Organigramm veröffentlicht, mit dem Sie als Eltern ein eindeutiges Entscheidungskriterium haben, was Sie machen können und müssen, wenn Ihr Kind Erkältungssymptome aufweist.

Der beste Schutz gegen diese Erreger ist natürlich sowohl zu Hause als auch in der Schule häufiges und gründliches Händewaschen nach den Hygieneregeln, die Sie und Ihre Kinder auch aus der Corona-Pandemie kennen. Helfen Sie mit, dass wir alle möglichst gesund durch den Herbst und den Winter kommen werden.

Geschrieben von Thomas Giebisch

(31.08.2020) Die Landesregierung hat in der letzten Woche die Aufhebung der Maskenpflicht in den Klassen­räu­men während der Unterrichtsstunden in den weiterführenden Schulen beschlossen. Der Krisenstab der Stadt Remscheid empfiehlt in seinem heutigen Schreiben ausdrücklich weiterhin das Tragen einer Mas­ke. Sie können dieses unter dem folgenden Link nachlesen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach den Anweisungen der Landesregierung ab Diens­tag, dem 1.9.2020, freiwillig. Aber wir möchten an jeden einzelnen Schüler, jede einzelne Schülerin und jedes einzelne Elternteil appellieren, an den Schutz aller Schulangehörigen zu den­ken. Sicherlich ist die Maskenpflicht unangenehm, bei manchen Schülerinnen und Schülern führt sie sogar zu kör­per­­lichen Beschwerden wie zum Beispiel Kopfschmerzen und zu einer Un­kon­zen­triert­heit im Unter­richt. Aber es wäre aus unserer Sicht wesentlich schlimmer, wenn sich durch eine ge­ne­relle Ab­schaf­fung des Tragens einer Maske das Coronavirus deutlich schneller in den Klassen ver­breiten würde und dadurch deutlich mehr Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder in eine Qua­rantäne ge­hen müssten und der Präsenzunterricht ausfiele. Deshalb sehen wir das freiwillige Tra­gen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin als eine sinnvolle Maßnahme an, die Verbreitung des Co­ro­navirus in unserer Schule deutlich zu ver­lang­sa­men. Wir freuen uns über jeden, der sich an dieses frei­willige Gebot hält und andere schützt, in­dem er eine Maske während des Unterrichts trägt. Zu­sam­mengefasst bedeutet dies:

  • Grundsätzlich besteht in Schulen außerhalb der Unterrichtsstunden eine generelle Masken­pflicht für alle Schulangehörigen. Weiterhin besteht immer dann eine Maskenpflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Dies gilt für die Pausen und auf allen We­gen durch das Gebäude und auf dem Schulgelände.
  • In den festen Lerngruppen der Sekundarstufe I dürfen die Masken abgenommen werden, aber erst, wenn alle Personen im Raum am Platz sitzen. Auch hier sind wir aber für jeden Schüler und jede Schülerin dankbar, die sich an ein frei­williges Maskengebot halten.
  • Befindet sich jemand im Raum, der zu einer Risikogruppe gehört, kann dieser die Ein­hal­tung der Maskenpflicht für alle im Raum befindlichen Personen verlangen.
  • Im Unterricht mit gemischten Lerngruppen (2. Fremdsprache und Differenzierungsunterricht in der Sekundarstufe I, Religion, komplette Sekundarstufe II) gilt ein freiwilliges Masken­ge­bot, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Allen Schülerinnen und Schülern, die freiwillig eine Maske tragen, werden regelmäßige Atem­pau­sen ermöglicht.
  • Auf dem Schulhof darf – unter Einhaltung des Mindestabstands zu allen anderen Schülerinnen und Schülern – zum Essen und Trinken die Maske abgenommen werden.
  • Bereits zu Hause muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, suchen Sie bitte mit Ihrem Kind einen Arzt auf und schicken Sie dieses zunächst nicht in die Schule. Falls COVID-19-Symptome bei einer Schülerin oder einem Schüler erst während der Unterrichtszeit auf­treten, muss sofort ein Mund-Nasen-Schutz angelegt, Abstand gehalten, im Se­kre­ta­riat die Erziehungsberechtigten informiert und das Kind von der Schule abgeholt
  • Das Hygienekonzept (etwa Abstandsregeln im Gebäude, Desinfizieren der Hände bei Betreten der Schule sowie regelmäßiges Händewaschen) und das Wegekonzept (Eingang wie bisher, Ausgang ausschließlich über den kleinen Lehrparkplatz Erdgeschoss) gelten unverändert.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen alle sicher durch die kommenden Tage und Wochen kom­men werden. Wir wünschen uns vor allen Schulangehörigen eine größtmögliche Rücksichtnahme auf alle anderen Menschen, die sich bei uns in der Schule aufhalten.

Die erweiterte Schulleitung des Leibniz-Gymnasiums

gez. Thomas Giebisch

(30.08.2020) Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Ankündigung, dass ab Dienstag, dem 01.09.2020, die Maskenpflicht während der Unterrichtsstunden entfallen soll, hat uns alle Ende der letzten Woche sehr überrascht. Wir arbeiten seitdem mit Hochdruck an umsetzbaren Lösungen, die vor allem den Gesundheitsschutz aller Schulangehörigen in den Blick nehmen werden. Diese Konzepte sind schon auf einem sehr guten Weg und werden aller Voraussicht nach eine freiwillige Lösung beschreiben, die das Zusammenleben aller Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulangestellten ermöglichen soll, ohne dass jemand Angst haben muss, zur Schule zu kommen, aber auch ohne dass jemand gesundheitliche Probleme befürchten muss. Dieser Spagat wird nur durch eine gemeinsame Verantwortungsbereitschaft aller am Schulleben des Leibniz-Gymnasiums Beteiligten gelingen können und erfordert eine äußerst sorgfältige Vorbereitung.

Nun will sich unsere Schulministerin Frau Gebauer leider erst am Montag mittags zu den Konsequenzen ihrer Entscheidung und zu den konkreten Umsetzungen in den Schulen äußern. Das ist natürlich – wie fast immer bei den letzten Entscheidungen dieses Ministeriums – für uns als Schulen viel zu spät. Offenbar arbeiten am Wochenende nur die Gremien der Schulen und nicht das Ministerium. Trotzdem werden wir diese Pressekonferenz notgedrungen abwarten und anschließend im Laufe des Abends unser bereits vorliegendes Konzept an die vermutlichen Äußerungen unserer Ministerin anpassen müssen. Bitte achten Sie deshalb morgen Abend auf weitere Veröffentlichungen auf unserer Homepage bzw. eventuell auf eine Schulmail, in der die Regelungen für den kommenden Dienstag am Leibniz-Gymnasium bekannt gegeben werden.

Ich wünsche Ihnen allen trotz dieser unbefriedigenden Situation einen guten Start in die kommende Woche. Ich weiß es leider selber nicht, warum Politiker ihre Entscheidungen nicht so treffen können, dass man als Schule noch eine Gelegenheit bekommt, sie mit einer gewissen Vorlaufzeit auch umsetzen zu können.

Ihr Thomas Giebisch

(22.08.2020) In der Klasse 9b unserer Schule gibt es eine positive COVID-19-Testung. Das Ergebnis ist heute vom Gesundheitsamt bekannt gegeben worden. Alle jetzt notwendigen Maßnahmen sind von den verantwortlichen Personen schon eingeleitet worden. Die Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt informiert und befinden sich anschließend in freiwilliger Quarantäne. Das bedeutet, dass die Klasse 9b sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 9a und 9c, die am letzten Mittwoch im Rahmen des Wahlpflichtbereiches am Spanischunterricht teilgenommen haben, ab Montag nicht im Präsenzunterricht anwesend sein werden, sondern im Distanzunterricht beschult werden. Dieser Unterricht findet aber in der Regel genau zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten statt. Die Kolleginnen und Kollegen werden entweder die gesamte Klasse 9b über eine Videokonferenz unterrichten oder aber ihren Unterricht aus der Klasse mit den anwesenden Schülerinnen und Schülern parallel in die Konferenz übertragen.

Nach momentanem Stand plant die Stadt keine weitergehenden Maßnahmen. Dies liegt vor allem auch daran, dass sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler vorbildlich an das Hygienekonzept der Schule gehalten haben. Auch hier zeigt es sich wieder, wie wichtig die Einhaltung dieser Regelungen im Schulalltag von allen Schulangehörigen ist, damit im Zweifelsfall weitergehende Maßnahmen vermieden werden können.

Selbstverständlich werde ich weiterhin alle Betroffenen direkt und die gesamte Schulgemeinde an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren.

Geschrieben von Thomas Giebisch

Nachfolgend möchte ich Ihnen noch die offizielle Presseinformation der Stadt Remscheid zur Verfügung stellen:

Positive Testung eines Kindes führt zu Quarantänemaßnahmen am Leibniz-Gymnasium

Heute wurde dem Remscheider Gesundheitsamt das positive Covid-19-Testergebnis eines Wuppertaler Kindes, das die Klasse 9b des Remscheider Leibniz-Gymnasiums besucht, mitgeteilt. In der Folge gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem betroffenen Kind über einen längeren Zeitraum zusammen in der Klasse waren, eine freiwillige häusliche Quarantäne bis einschließlich Donnerstag, 3. September. Gleiches gilt für 4 Lehrerinnen und Lehrer, die das betroffene Kind unterrichtet haben. Zum Ende der Isolation erfolgt eine Testung durch das Gesundheitsamt. Die Schule und das Gesundheitsamt werden die betroffenen Eltern und Lehrkräfte zeitnah mit allen Details zum weiteren Vorgehen versorgen.

Das in Wuppertal lebende Kind hat das Remscheider Leibniz-Gymnasium bis Mittwoch, 19. August, besucht. Noch am selben Tag hat sich die Familie in eine freiwillige häusliche Quarantäne begeben, da im beruflichen Umfeld ein Coronafall gemeldet worden war. Über das Ergebnis der nachfolgenden Covid-19-Testung am 21. August wurde das Remscheider Gesundheitsamt heute informiert

Die häusliche Quarantäne innerhalb der Schülerschaft im Leibniz-Gymnasium betrifft nicht nur die Klasse 9b, sondern auch einige Schülerinnen und Schüler aus dem Parallelklassen 9a und 9c. Mit einzelnen von ihnen war das infizierte Kind in klassenübergreifender Kooperation unterrichtet worden. Und die Quarantäne erfolgt vorsorglich: Da die Schülerinnen und Schüler genauso wie alle Lehrkräfte auf dem Schulgelände und im Unterricht einen Mund-Nasenschutz tragen und Abstand halten, ist ein Ansteckungsrisiko im Schulbetrieb nach RKI-Richtlinien nach jetziger Kenntnis nicht anzunehmen.

Zum Ende der Quarantäne wird das örtliche Gesundheitsamt die 43 Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen 9a, b und c sowie die 4 betroffenen Lehrkräfte auf das Coronavirus testen. Das gibt Sicherheit und Beruhigung für ihre Rückkehr in den Schulalltag. Ort und Zeit des Abstrichs werden den Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt. Die Frage nach der Testung von Geschwisterkindern oder Eltern der betroffenen Kinder stellt sich nach medizinischer Fachansicht nicht. Hier gilt der RKI-konforme Grundsatz: Kontaktpersonen von Kontaktpersonen werden nicht verfolgt, in diesen Fällen besteht kein Ansteckungsrisiko. Quarantäne und Testung sind also nicht erforderlich. Für die 43 Schülerinnen und Schüler wird statt des Präsenzunterrichtes nun Distanzunterricht erteilt.

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